Unser Angebot
Bereitschaftspflegefamilie
Gesetzliche Grundlagen:
Die gesetzlichen Grundlagen unserer Arbeit basieren auf den §§ 27, 33, 35a und 42 SGB VIII
Die von uns geschulten und qualifizierten Bereitschaftspflegefamilien werden kontinuierlich und umfassend durch unser Team beraten, begleitet, fortgebildet und entlastet. Für eine enge und intensive Prozessbegleitung ist für die Bereitschaftspflegefamilie eine feste Ansprechperson aus unserem Team zugeordnet. Diese koordiniert die Unterstützung/Hilfe mit dem belegendem Jugendamt.
Kontakt
Möchten Sie mehr über uns und unser Konzept erfahren, nehmen Sie bitte direkt Kontakt zur Leitung der Georg-Müller-Familienhilfe auf.