FAQs Pflegeeltern
Häufige Fragen
Bereitschaftspflege bedeutet, dass Kinder kurzfristig in einer Pflegefamilie aufgenommen werden, wenn sie vorübergehend nicht in ihrer Herkunftsfamilie bleiben können.
Die Betreuung dauert in der Regel nur so lange, bis die weitere Perspektive des Kindes geklärt ist.
Die Dauer variiert stark – von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten.
Ziel ist immer, so schnell wie möglich eine passende, langfristige Lösung zu finden. Dies ist Aufgabe des zuständigen Jugendamtes.
Grundsätzlich alle Menschen, die bereit sind, einem Kind in einer Krisensituation Schutz, Geborgenheit und Stabilität zu geben.
Wichtig sind Lebenserfahrung, emotionale Belastbarkeit und ein sicheres familiäres Umfeld.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- ein finanziell ausreichendes, stabiles soziales und familiäres Umfeld,
- ausreichend Wohnraum,
- gesundheitliche Stabilität,
- die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit dem Träger und dem Jugendamt,
- ein erweitertes Führungszeugnis und ein Gesundheitszeugnis,
Ihr werdet von einer Fachberatung begleitet, die euch regelmäßig besucht, berät und unterstützt.
Ihr nehmt an Fortbildungen teil und habt bei Krisen jederzeit eine Ansprechperson.
Zudem erhaltet ihr ein Pflegegeld für den Lebensunterhalt des Kindes.
Ja. Bevor ein Kind aufgenommen wird, werdet ihr durch Schulungen, Gespräche und Hospitationen gründlich auf eure Aufgabe vorbereitet.
Diese Vorbereitung ist Teil der Qualitätssicherung und dient eurer Sicherheit. Anschließend werdet Ihr fortlaufend im Jahr durch unterschiedliche Angebote geschult.
Diese sogenannte Rückführung wird i.d.R. behutsam und begleitet gestaltet.
Ihr werdet auf diesen Prozess vorbereitet und erhaltet Unterstützung dabei, das Kind gut zu verabschieden.
Ja, in der Regel schon – aber immer begleitet und unterstützt durch eure Fachberatung. Dieser Kontakt findet i.d.R. innerhalb der Umgangskontakte statt.
Ein respektvoller Umgang ist wichtig, da ihr alle im Interesse des Kindes zusammenarbeitet.
Bereitschaftspflege erfordert hohe Flexibilität.
Manchmal kommen Kinder sehr kurzfristig – und manchmal bleibt ein Platz auch frei.
Die Bereitschaft, jederzeit auf eine Anfrage reagieren zu können, ist Teil dieser Aufgabe. Dies wird mit Ihnen individuell durchgesprochen.
In der Regel sind es Kinder zwischen 0 und 6 Jahren
Oft handelt es sich um Kinder in akuten Krisen oder mit belastenden Erfahrungen, die besondere Zuwendung und Stabilität brauchen.
Das Pflegegeld wird über die Georg-Müller-Familienhilfe gezahlt.
Es umfasst die materiellen Aufwendungen (z. B. Verpflegung, Kleidung, Freizeit) sowie die Kosten der Erziehung (§ 39 SGB VIII). Das Pflegegeld wird monatlich gezahlt und tagesgenau abgerechnet.
Interessierte Familien können sich telefonisch oder per E-Mail bei der Georg-Müller-Familienhilfe melden.
In einem unverbindlichen Erstgespräch informieren wir über Voraussetzungen, Abläufe und Unterstützungsmöglichkeiten.
Die Georg-Müller-Familienhilfe ist in der Organisationsstruktur des Trägervereins der Georg-Müller-Schulen eingebunden. Sie stellt ein Angebot im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII dar.